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Landkreisnachrichten 60.Jahrgang
Ebenfalls wird die insektenfreundliche Aufwertung von Rastplätzen und Kreis- verkehren an Bundes- und Landes- straßen gefördert, um auch dort Nah- rung für Hummeln, Falter, Käfer und Co. bereitzustellen. Auf diesen gut sicht- baren Flächen kann die große Bedeutung heimischer Blütenpflanzen den Bürge- rinnen und Bürger gut vor Augen geführt werden. Viele Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg set- zen sich bereits für die Artenvielfalt ent- lang von Straßen ein und gehen mit gutemBeispiel voran. Umdieses Engage- ment zu würdigen, wurden vier beson- ders engagierte Stadt- und Landkreise, nämlich der Stadtkreis Freiburg, der Ostalbkreis, der Rems-Murr-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis, am 22. Oktober 2020 von VerkehrsministerWinfried Her- mann MdL ausgezeichnet. Die Auszeich- nungen sollen weitere Kommunen an- spornen, dem Beispiel zu folgen. Der Wettbewerb „Blühende Verkehrs inseln“ des Verkehrsministeriums er- möglicht Stadt- und Landkreisen, Städ- ten und Gemeinden, schnell, einfach und öffentlichkeitswirksam ein Zeichen für den Insektenschutz zu setzen. Im Rah- men des Wettbewerbs werden Flächen an Straßen, die in insektenfreundliche Blühflächen umgewandelt wurden, mit der „Goldenen Wildbiene“ ausgezeich-
net. DerWettbewerb geht in diesem Jahr in die dritte Runde. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen ist der 31. Mai 2021. Weitere Informationen zum Sonder programm biologische Vielfalt finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ mensch-umwelt/naturschutz/ staerkung-der-biologischen-vielfalt/ Informationen zum „Wettbewerb Blü- hende Verkehrsinseln“ und zu den Teil- nahmebedingungen finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ mensch-umwelt/naturschutz/ bluehende-verkehrsinseln/ Wiedervernetzung an Straßen – Förderung über das LGVFG Das Straßennetz in Baden-Württemberg ermöglich es uns, bequem von A nach B zu kommen. FürWildtiere stellt es jedoch ein nicht einfach zu überwindendes Hindernis dar. Durch Straßen zerschnit- tene Lebensräume und Wanderrouten können den genetischen Austausch zwischen Populationen verhindern. Ins- besondere für Amphibien kann der Stra- ßenverkehr während der Wanderungs- zeit auch bei geringer Verkehrsdichte ein großes Risiko darstellen und den Populationen nachhaltig schaden.
Quelle: Martin Stollberg
Um dies zu verhindern, werden Amphi- bienschutzanlagen gebaut, die die Am- phibien an Leiteinrichtungen entlang zu Durchlässen führen, durch die sie die Straße gefahrlos unterqueren können. Im Rahmen des „Landeskonzepts Wie- dervernetzung an Straßen“ wurden Konfliktstellen an Amphibienwander- strecken ermittelt und priorisiert. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, diese Konfliktstellen durch den Bau von Am- phibienschutzanlagen nach und nach zu entschärfen. Um dies auch an kom- munalen Straßen zu erreichen, werden Amphibienschutzanlagen seit dem 1. Ja- nuar 2020 über das Landesgemeinde verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Das Verkehrsministerium bit- tet die Kommunen, von dieser Förderung Gebrauch zu machen. Die Anlagen kom- men nicht nur den Tieren zu Gute, sie entlasten auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor Ort und ma- chen Verkehrsbeschränkungen häufig überflüssig. Nähere Informationen zu den Förder bedingungen des LGVFG finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ service/presse/pressemitteilung/pid/ land-investiert-in-die-verbesserung-der- strassen-in-staedten-und-gemeinden/ https://rp.baden-wuerttemberg.de/ themen/wirtschaft/foerderungen/fb88/ strassenbau-kommunal/
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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