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Landkreisnachrichten 60.Jahrgang

Ebenfalls wird die insektenfreundliche Aufwertung von Rastplätzen und Kreis- verkehren an Bundes- und Landes- straßen gefördert, um auch dort Nah- rung für Hummeln, Falter, Käfer und Co. bereitzustellen. Auf diesen gut sicht- baren Flächen kann die große Bedeutung heimischer Blütenpflanzen den Bürge- rinnen und Bürger gut vor Augen geführt werden. Viele Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg set- zen sich bereits für die Artenvielfalt ent- lang von Straßen ein und gehen mit gutemBeispiel voran. Umdieses Engage- ment zu würdigen, wurden vier beson- ders engagierte Stadt- und Landkreise, nämlich der Stadtkreis Freiburg, der Ostalbkreis, der Rems-Murr-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis, am 22. Oktober 2020 von VerkehrsministerWinfried Her- mann MdL ausgezeichnet. Die Auszeich- nungen sollen weitere Kommunen an- spornen, dem Beispiel zu folgen. Der Wettbewerb „Blühende Verkehrs­ inseln“ des Verkehrsministeriums er- möglicht Stadt- und Landkreisen, Städ- ten und Gemeinden, schnell, einfach und öffentlichkeitswirksam ein Zeichen für den Insektenschutz zu setzen. Im Rah- men des Wettbewerbs werden Flächen an Straßen, die in insektenfreundliche Blühflächen umgewandelt wurden, mit der „Goldenen Wildbiene“ ausgezeich-

net. DerWettbewerb geht in diesem Jahr in die dritte Runde. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen ist der 31. Mai 2021. Weitere Informationen zum Sonder­ programm biologische Vielfalt finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ mensch-umwelt/naturschutz/ staerkung-der-biologischen-vielfalt/ Informationen zum „Wettbewerb Blü- hende Verkehrsinseln“ und zu den Teil- nahmebedingungen finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ mensch-umwelt/naturschutz/ bluehende-verkehrsinseln/ Wiedervernetzung an Straßen – Förderung über das LGVFG Das Straßennetz in Baden-Württemberg ermöglich es uns, bequem von A nach B zu kommen. FürWildtiere stellt es jedoch ein nicht einfach zu überwindendes Hindernis dar. Durch Straßen zerschnit- tene Lebensräume und Wanderrouten können den genetischen Austausch zwischen Populationen verhindern. Ins- besondere für Amphibien kann der Stra- ßenverkehr während der Wanderungs- zeit auch bei geringer Verkehrsdichte ein großes Risiko darstellen und den Populationen nachhaltig schaden.

Quelle: Martin Stollberg

Um dies zu verhindern, werden Amphi- bienschutzanlagen gebaut, die die Am- phibien an Leiteinrichtungen entlang zu Durchlässen führen, durch die sie die Straße gefahrlos unterqueren können. Im Rahmen des „Landeskonzepts Wie- dervernetzung an Straßen“ wurden Konfliktstellen an Amphibienwander- strecken ermittelt und priorisiert. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, diese Konfliktstellen durch den Bau von Am- phibienschutzanlagen nach und nach zu entschärfen. Um dies auch an kom- munalen Straßen zu erreichen, werden Amphibienschutzanlagen seit dem 1. Ja- nuar 2020 über das Landesgemeinde­ verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Das Verkehrsministerium bit- tet die Kommunen, von dieser Förderung Gebrauch zu machen. Die Anlagen kom- men nicht nur den Tieren zu Gute, sie entlasten auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor Ort und ma- chen Verkehrsbeschränkungen häufig überflüssig. Nähere Informationen zu den Förder­ bedingungen des LGVFG finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ service/presse/pressemitteilung/pid/ land-investiert-in-die-verbesserung-der- strassen-in-staedten-und-gemeinden/ https://rp.baden-wuerttemberg.de/ themen/wirtschaft/foerderungen/fb88/ strassenbau-kommunal/

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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