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EDITORIAL
Landkreise auf Klimaschutzkurs
gierungschefs darauf verständigt, das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 von ak tuell mindestens 40 auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 anzuheben. Demnach sollen die EU-internen Treib hausgasemissionen bis 2030 um min destens 55 Prozent gegenüber 1990 sin- ken, um somit im Rahmen des European Green Deal der unionsweiten Treibhaus- gasneutralität bis 2050 näherzukom- men. Es gilt nun, diese neue klimapolitische Zielsetzung der Europäischen Union in das insoweit schon jetzt nicht mehr ganz neue Klimaschutzgesetz Baden-Würt temberg, vor allem aber in die prak- tischen Klimaschutzbemühungen des Landes zu übertragen. Die Bandbreite der kommunalen Berührungspunkte wird dabei beträchtlich sein. Die Landrat- sämter sind in ihrer Doppelfunktion als Behörde des Landkreises und als untere staatliche Verwaltungsbehörde bereits seit Jahren aktiv dabei, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen in ihrem Einflussbereich zu reduzieren. Um die vereinbarten Zielwerte auch tatsächlich erreichen zu können, bedarf es zwingend eines gemeinschaftlichen Handelns von Politik und Gesellschaft – und künftig zunehmender Anstrengun gen. Gleichzeitig müssen die notwen digenMaßnahmen ergriffen werden, um die nicht mehr vermeidbaren Auswir- kungen des Klimawandels für die Bür gerinnen und Bürger so gering wie mög- lich zu halten. Nur wenn wir heute
In seiner Ansprache beim Staatsakt zum Tag der deutschen Einheit im Jahr 1990 hat Richard von Weizsäcker es wie folgt formuliert: „Gibt es zur Ergänzung unserer Ziele ein Dringlicheres, als den Schutz der Natur in ihrer Rechtlosigkeit? Haben wir eine größere Aufgabe, als die Schöpfung zu bewahren und damit die Nachwelt zu schützen? Ich kenne keine.“ Auch wenn seither über 30 Jahre ver- gangen sind, so haben dieWorte unseres früheren Bundespräsidenten nichts von ihrer Klarheit und Eindringlichkeit ein gebüßt. Und auch das Pathos, das mit- schwingt, ist angesichts der Dimension der Herausforderung heute nicht weni- ger gerechtfertigt als damals. Deutschland hat sich im Jahr 2015 mit dem Klimaschutzabkommen von Paris dazu verpflichtet, seine nationalen Kli- maschutzbeiträge auf das globale Ziel auszurichten, die Erderwärmung im Vergleich zu vorindustriellen Werten auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Dabei dürfte eines auf der Hand liegen. Ohne engagierte Land- kreise, Städte und Gemeinden wird die Bundesrepublik ihre Klimaschutzver- pflichtungen nicht einlösen können. Imvergangenen Jahr wurdenmit der No- velle des Klimaschutzgesetzes Baden- Württemberg neue Ziele für den Klima- schutz im Land gesetzt. So sollen bis 2030 mindestens 42 Prozent Treibhaus- gasemissionen gegenüber den Werten
von 1990 eingespart werden. Die Rolle der Kommunen beim Klimaschutz wird mit den neuen gesetzlichen Regelungen gestärkt und ausgebaut. Das Klima- schutzgesetz sieht die Landkreise, Städte und Gemeinden als wichtige Akteure, wenn es etwa um die Installation von Photovoltaikanlagen, die Aufstellung von Wärmeplänen, die Erfassung des Energieverbrauchs kommunaler Liegen- schaften oder die Entwicklung von Kli- mamobilitätsplänen geht. Es weist den Kommunen zu Recht eine Vorbildfunk- tion beim Klimaschutz zu. Dazu gehört es auch, bis 2040 klimaneutrale Verwal- tungen anzustreben. Nun hat zuletzt der European Green Deal nochmals neue Maßstäbe in Sachen Klimaschutz gesetzt. So haben sich im Dezember 2020 die EU-Staats- und Re-
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