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Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr „Verkehrsminister Hermann: Weiterhin Förderung für Verstärkerfahrten im Schülerbusverkehr – Land setzt Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV im Jahr 2021 fort“ vom 28. Dezember 2020 Zur Ankündigung von Verkehrsminister Winfried Hermann, die Verstärkerfahr- ten im Schülerbusverkehr weiterhin zu fördern und den Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV im Jahr 2021 fortzusetzen, äußert sich der Präsident des Landkreis- tags Baden-Württemberg, Landrat Joa- chimWalter (Tübingen), wie folgt: „Es ist wichtig, den Schulbetrieb auch unter Pandemiebedingungen sicher zu gewährleisten. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass das Land die Verstär- kerfahrten im Schülerbusverkehr auch weiterhin fördert. Die Landkreise werden ihren Beitrag dazu leisten, damit bei der Schülerbeförderung die pandemiebe- dingt notwendigen Abstände gewahrt werden können. Hingegen sehen wir bei der Fortschrei- bung des ÖPNV-Rettungsschirms im Jahr 2021 noch erheblichen Diskussions- bedarf. Die vom Land vorgesehenen
infektionen pro 100.000 Einwohnern und einemdiffusen Infektionsgeschehen per Allgemeinverfügung unter ande- rem nächtliche Ausgangsbeschränkun gen anordnen müssen, wird vom Land- kreistag mitgetragen und unterstützt. Die im Hotspot-Erlass vorgesehenen In- strumente sind geeignet, das Infektions- geschehen einzudämmen. Wichtig bei alldem ist, dass der Erlass eine Öff- nungsklausel enthält, um im Einverneh- men mit dem Sozialministerium auf die Vor-Ort-Situation reagieren zu können. Die im Landkreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis erlassenen All- gemeinverfügungen sind vor dem Erlass des Sozialministeriums in Geltung ge- setzt worden. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, weil die Maßnahmen bereits ab dem 2. Adventswochenende ihre Wir- kungen entfalten können, um so ent- schlossen gegen das weitere Ausbreiten des Virus vorzugehen. Dass die Allge- meinverfügungen der beiden Landkreise keine nächtlichen Ausgangsbeschrän- kungen vorsehen, steht, da bei Bekannt- machung noch kein Erlass vorlag, auch nicht in Widerspruch zur Landeslinie, sondern beruht auf einer sorgsamen Analyse des örtlichen Infektionsge schehens. Die Landkreise mit ihren Ge- sundheitsämtern sind und bleiben der Garant einer effektiven Pandemiebe- kämpfung.“
65 Millionen Euro greifen angesichts prognostizierter Einnahmeverluste von mindestens 300 Millionen Euro deut- lich zu kurz und schaffen keinerlei Pla- nungssicherheit – weder für die Ver- kehrsunternehmen noch für die Kreise als ÖPNV-Aufgabenträger. Wir brauchen dringend eine Lösung für das gesamte Jahr 2021. Die Landkreise sind auch durchaus bereit, sich an der Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms im kommen- den Jahr finanziell zu beteiligen – aller- dings zu fairen Rahmenbedingungen und mit verlässlicher Finanzierung für das gesamte Jahr 2021. Insofern bedarf es imneuen Jahr rasch klärender Gespräche und einer kurzfristigen Verständigung, damit das ÖPNV-Leistungsangebot nicht gefährdet wird.“ Zumeldung zu den aktuellen dpa-Meldungen in Sachen nächtliche Ausgangsbeschränkung vom 4. Dezember 2020 Zur aktuellen Diskussion um nächtliche Ausgangsbeschränkungen äußert sich der Präsident des Landkreistags Baden- Württemberg, JoachimWalter, wie folgt: „Der vom Land beschlossene Erlass, wonach die Landratsämter bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neu
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